Liebe Maturantinnen und Maturanten!

 

Ihr habt auch in der Zeit nach der schriftlichen Matura Anspruch auf Schülerfreifahrt, wenn Ihr für z.B. Vorbereitungskurse an mind. 4 Tagen pro Woche von und zur Schule fahrt! Ihr müsst dazu in Eurem letzten Schuljahr lediglich zwei Antragsformulare ausfüllen und abgeben:

 

Zu Beginn des Schuljahres bestätigt der Antragsteller (und auch die Schule) den Zeitraum von Schulbeginn bis zum 31. Mai (= letztmöglicher Termin der schriftlichen Matura).

 

Wenn der/die Schüler/in für die mündliche Matura zugelassen ist, beantragt er auf einem weiteren Formular den Gültigkeitszeitraum "1. Juni bis Termin der mündlichen Matura".

 

Der Selbstbehalt von € 19,60 muss nicht noch einmal bezahlt werden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen und alles Gute für die Matura!