Fahrgastcharta
1.
Allgemeines
Diese Charta ist eine Verpflichtung der
Steiermärkischen Landesbahnen auf freiwilliger Basis. Sie dient zur Verbesserung
der Servicequalität durch eine bessere Kundenorientierung. Die Steiermärkischen
Landesbahnen werden sich bemühen, die in dieser Charta genannten Erwartungen
der Fahrgäste zu erfüllen.
2.
Sicherheit
Die Sicherheit von Fahrgästen und Mitarbeitern
hat höchste Unternehmenspriorität. Deshalb unternehmen die Steiermärkischen
Landesbahnen alle Anstrengungen zur Gewährung eines hohen betrieblichen
Sicherheitsniveaus.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewährleisten die Steiermärkischen Landesbahnen
ein hohes Sicherheitsniveau, indem sie eng mit den zuständigen Behörden
zusammenarbeiten und Erfordernisse des Datenschutzes berücksichtigen.
3.
Fahrgastinformation
Fahrgastinformation wird korrekt und in
unterschiedlicher Weise unter Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen und
lokalen Gegebenheiten zur Verfügung gestellt:
§
Informationen,
Fahrpläne, Tarife und andere Serviceangebote sind über Broschüren, im Internet,
an Informationsstellen oder per Telefon erhältlich. Jede Haltestelle ist
deutlich mit Schildern und Namen gekennzeichnet. An Haltestellen werden Linien
und Fahrtziele angezeigt und aktuelle Fahrpläne ausgehängt.
§
An
und in den Fahrzeugen werden Fahrgastinformationen bereitgestellt. Alle
Fahrzeuge sind mit deutlich identifizierbaren Liniennummern und Fahrtzielen
gekennzeichnet. Das Personal in Fahrzeugen und an Haltestellen ist in der Lage,
Fahrgästen Auskünfte über die nächsten Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten
zu geben.
4.
Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit
Die Verkehrsdienste werden entsprechend den
Angaben in den Fahrplänen mit einer hohen Pünktlichkeit erbracht. Das Personal
bemüht sich, die veröffentlichten Fahrpläne einzuhalten.
Falls äußere Einflüsse die Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit beeinträchtigen, werden alle Anstrengungen unternommen, um
Unbequemlichkeiten durch Störungen und Verspätungen zu verringern. Der
Situation entsprechend wird über Störungen und Verspätungen informiert.
5.
Sauberkeit und Zustand von
Fahrzeugen und Anlagen
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten reinigen die
Steiermärkischen Landesbahnen regelmäßig Haltestellen und Fahrzeuge und halten
diese gut instand. Ausgefallene oder beschädigte Anlagen wie Rolltreppen oder
Aufzüge werden so schnell wie möglich wieder instand gesetzt.
6.
Reisekomfort
Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet. Dies
garantiert eine funktionierende Belüftung, Heizung und Beleuchtung und damit
eine angenehme Fahrt. Um den Fahrkomfort zu optimieren, wird das Fahrpersonal
in sicherer Fahrweise ausgebildet. Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung
des Komforts und der Sicherheit der Fahrgäste gefahren.
7.
Zugänglichkeit
Die Steiermärkischen Landesbahnen unternehmen
zusammen mit den zuständigen Behörden alle Anstrengungen hinsichtlich einer
hohen Zugänglichkeit des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Dabei werden
verschiedene Arten des Betriebs von öffentlichem Nahverkehr, lokale Bedingungen
und Situationen und die Anforderungen aller Fahrgäste berücksichtigt,
einschließlich derer mit eingeschränkter Mobilität.
8.
Kundmachung und Beschwerden
Kundenanregungen sind wichtig zur Verbesserung
der Servicequalität, Kunden und potentielle Kunden werden informiert, wie sie
mit den Steiermärkischen Landesbahnen in Kontakt treten und ihre Anregungen übermitteln
können.
Kundenanregungen und Beschwerden werden so schnell wie möglich bearbeitet,
möglichst innerhalb von drei Wochen. Die Antwort auf eine Beschwerde enthält
die Gründe für deren Annahme oder Abweisung.
Kunden wollten möglichst viele Angaben bei einer Anregung/Beschwerde machen:
wann (Datum, Zeit) und wo (Linie, Haltestelle) sich eine Begebenheit ereignet
hat, außerdem Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)
9.
Fahrgastpflichten
Fahrgäste sind verpflichtet, während der
gesamten Fahrt einen gültigen Fahrausweis mitzuführen und diesen bei Kontrollen
vorzuzeigen.
Eine hohe Servicequalität im öffentlichen
Nahverkehr hängt auch von Mitwirkung und verhalten der Fahrgäste ab. Fahrgäste
sollten auf die Bedürfnisse anderer Fahrgäste Rücksicht nehmen und werden deshalb
gebeten:
§
mitzuhelfen,
dass die Fahrzeuge sauber und sicher bleiben, indem sie keinen Müll
hinterlassen, nicht Gepäck oder verschmutzte Gegenstände auf die Sitze legen
und keine lärmenden Geräte nutzen;
§
in
den Fahrzeugen und anderen ausgewiesenen Bereichen nicht zu rauchen;
§
sich
ständig respektvoll gegenüber dem Personal und anderen Fahrgästen zu verhalten;
§
die
Bestimmungen der Steiermärkischen Landesbahnen zur Beförderung von Gepäck und
Tieren zu beachten;
§
gekennzeichnete
Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität freizumachen und diese Personen
bestmöglich zu unterstützen;
§
während
der Fahrt mit dem Fahrer nicht zu sprechen oder zu stören;
§
den
Fahrer oder anderes Personal auf Probleme im Fahrzeug hinzuweisen, insbesondere
auf Beschädigungen oder Verunreinigungen;
§
mitzuhelfen,
einen pünktlichen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, indem sie dem
Fahrer ihren Ein- oder Ausstiegswunsch mitteilen, (wo dies von den Steiermärkischen
Landesbahnen gefordert wird) und zügig ein- und aussteigen. In jedem Fall
sollte dabei der Komfort und die Sicherheit aller Fahrgäste berücksichtigt
werden.