Fahrgastcharta

 


 

1.

Allgemeines                                                                                                 

 

Diese Charta ist eine Verpflichtung der Steiermärkischen Landesbahnen auf freiwilliger Basis. Sie dient zur Verbesserung der Servicequalität durch eine bessere Kundenorientierung. Die Steiermärkischen Landesbahnen werden sich bemühen, die in dieser Charta genannten Erwartungen der Fahrgäste zu erfüllen.

 

2.

Sicherheit                                                                                                    

 

Die Sicherheit von Fahrgästen und Mitarbeitern hat höchste Unternehmenspriorität. Deshalb unternehmen die Steiermärkischen Landesbahnen alle Anstrengungen zur Gewährung eines hohen betrieblichen Sicherheitsniveaus.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewährleisten die Steiermärkischen Landesbahnen ein hohes Sicherheitsniveau, indem sie eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und Erfordernisse des Datenschutzes berücksichtigen.

 

3.

Fahrgastinformation                                                                                    

 

Fahrgastinformation wird korrekt und in unterschiedlicher Weise unter Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen und lokalen Gegebenheiten zur Verfügung gestellt:

§      Informationen, Fahrpläne, Tarife und andere Serviceangebote sind über Broschüren, im Internet, an Informationsstellen oder per Telefon erhältlich. Jede Haltestelle ist deutlich mit Schildern und Namen gekennzeichnet. An Haltestellen werden Linien und Fahrtziele angezeigt und aktuelle Fahrpläne ausgehängt.

§      An und in den Fahrzeugen werden Fahrgastinformationen bereitgestellt. Alle Fahrzeuge sind mit deutlich identifizierbaren Liniennummern und Fahrtzielen gekennzeichnet. Das Personal in Fahrzeugen und an Haltestellen ist in der Lage, Fahrgästen Auskünfte über die nächsten Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten zu geben.

 

4.

Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit                                                                       

 

Die Verkehrsdienste werden entsprechend den Angaben in den Fahrplänen mit einer hohen Pünktlichkeit erbracht. Das Personal bemüht sich, die veröffentlichten Fahrpläne einzuhalten.

Falls äußere Einflüsse die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beeinträchtigen, werden alle Anstrengungen unternommen, um Unbequemlichkeiten durch Störungen und Verspätungen zu verringern. Der Situation entsprechend wird über Störungen und Verspätungen informiert.

 

5.

Sauberkeit und Zustand von Fahrzeugen und Anlagen                              

 

Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten reinigen die Steiermärkischen Landesbahnen regelmäßig Haltestellen und Fahrzeuge und halten diese gut instand. Ausgefallene oder beschädigte Anlagen wie Rolltreppen oder Aufzüge werden so schnell wie möglich wieder instand gesetzt.

6.

Reisekomfort                                                                                               

 

Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet. Dies garantiert eine funktionierende Belüftung, Heizung und Beleuchtung und damit eine angenehme Fahrt. Um den Fahrkomfort zu optimieren, wird das Fahrpersonal in sicherer Fahrweise ausgebildet. Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung des Komforts und der Sicherheit der Fahrgäste gefahren.

 

7.

Zugänglichkeit                                                                                              

 

Die Steiermärkischen Landesbahnen unternehmen zusammen mit den zuständigen Behörden alle Anstrengungen hinsichtlich einer hohen Zugänglichkeit des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Dabei werden verschiedene Arten des Betriebs von öffentlichem Nahverkehr, lokale Bedingungen und Situationen und die Anforderungen aller Fahrgäste berücksichtigt, einschließlich derer mit eingeschränkter Mobilität.

8.

Kundmachung und Beschwerden                                                              

 

Kundenanregungen sind wichtig zur Verbesserung der Servicequalität, Kunden und potentielle Kunden werden informiert, wie sie mit den Steiermärkischen Landesbahnen in Kontakt treten und ihre Anregungen übermitteln können.


Kundenanregungen und Beschwerden werden so schnell wie möglich bearbeitet, möglichst innerhalb von drei Wochen. Die Antwort auf eine Beschwerde enthält die Gründe für deren Annahme oder Abweisung.


Kunden wollten möglichst viele Angaben bei einer Anregung/Beschwerde machen: wann (Datum, Zeit) und wo (Linie, Haltestelle) sich eine Begebenheit ereignet hat, außerdem Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)

9.

Fahrgastpflichten                                                                                         

 

Fahrgäste sind verpflichtet, während der gesamten Fahrt einen gültigen Fahrausweis mitzuführen und diesen bei Kontrollen vorzuzeigen.

Eine hohe Servicequalität im öffentlichen Nahverkehr hängt auch von Mitwirkung und verhalten der Fahrgäste ab. Fahrgäste sollten auf die Bedürfnisse anderer Fahrgäste Rücksicht nehmen und werden deshalb gebeten:

§      mitzuhelfen, dass die Fahrzeuge sauber und sicher bleiben, indem sie keinen Müll hinterlassen, nicht Gepäck oder verschmutzte Gegenstände auf die Sitze legen und keine lärmenden Geräte nutzen;

 

§      in den Fahrzeugen und anderen ausgewiesenen Bereichen nicht zu rauchen;

§      sich ständig respektvoll gegenüber dem Personal und anderen Fahrgästen zu verhalten;

 

§      die Bestimmungen der Steiermärkischen Landesbahnen zur Beförderung von Gepäck und Tieren zu beachten;

 

§      gekennzeichnete Bereiche für Personen mit eingeschränkter Mobilität freizumachen und diese Personen bestmöglich zu unterstützen;

 

§      während der Fahrt mit dem Fahrer nicht zu sprechen oder zu stören;

 

§      den Fahrer oder anderes Personal auf Probleme im Fahrzeug hinzuweisen, insbesondere auf Beschädigungen oder Verunreinigungen;

 

§      mitzuhelfen, einen pünktlichen und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, indem sie dem Fahrer ihren Ein- oder Ausstiegswunsch mitteilen, (wo dies von den Steiermärkischen Landesbahnen gefordert wird) und zügig ein- und aussteigen. In jedem Fall sollte dabei der Komfort und die Sicherheit aller Fahrgäste berücksichtigt werden.